Interne Mehrwerte entstehen, wenn Sie Aktien in eine operative Gesellschaft in Ihrer eigenen Holding einbringen, bei der Sie der einzige Gesellschafter oder Hauptaktionär sind. Das Finanzamt steht dieser Konstellation ziemlich misstrauisch gegenüber. Es ist der Ansicht, dass Steuerpflichtige die Konstruktion missbrauchen (könnten), um Einkünfte aus der operativen Gesellschaft steuerfrei zu den Aktionären fließen zu lassen anstatt sie über eine Dividendenausschüttung zu versteuern. In der Vergangenheit verlangte die Behörde deshalb bestimmte Engagements. Das ist nun nicht mehr der Fall, was aber noch nicht heißen will, dass das Finanzamt seinen Standpunkt wirklich gelockert hat...